Profis nehmen RückSicht
Den Arbeitsbereich stets im Blick
Beim Arbeiten mit mobilen Maschinen liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Sichtfeld. Damit es nicht zur riskanten Gefahrenzone für Beschäftigte und Material wird, sind folgende Maßnahmen notwendig:
- spezielle Unterweisung von Maschinenführern bezüglich der Sicht
- Unterweisung aller beteiligten Beschäftigten bezüglich des Verhaltens beim Einsatz mobiler Maschinen
- Ausstattung mit Warnkleidung und Einhaltung der Trageanweisung
- Überprüfung der Bestandsmaschinen
- Ausstattung der Bestandsmaschinen mit Systemen zur Überwachung des Gefahrenbereichs
- Einhaltung der Sichtfeldanforderung
nach DIN EN 474-1 bei neuen Erdbaumaschinen
» Empfehlung Sichtf-Check BG BAU
» Checkliste Vereinfachte Sichtfeldprüfung (pdf)
Information zu rechtliche Grundlagen Sichtfeldanforderung:
» ISO 5006:2017
» DIN EN 474-1:2018
Im Januar 2015 waren die in der EN 474-1:2006+A4:2013 beschriebenen Anforderungen an das Sichtfeld von Erdbaumaschinen als nicht ausreichend sicher beurteilt und somit die Vermutungswirkung aufgehoben.
Mit der geänderten Version der Norm DIN EN 474-1:2018 „Erdbaumaschinen – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen” wurden die Anforderungen an das Sichtfeld von Erdbaumaschinen verbessert. Es wird auf die neugefasste ISO 5006:2017 „Sichtfeld – Erdbaumaschinen – Testverfahren und Anforderungskriterien“ verwiesen. Dabei ist zu beachten, dass die Normanforderungen für Hydraulikbagger weiterhin unzureichend sind.
Mit der Veröffentlichung der Referenz im EU-Amtsblatt am 19. März 2019 wurde die EN 474-1:2006+A5:2018 unterhalb der Maschinenrichtlinie harmonisiert. Ihre Anwendung begründet damit eine Konformitätsvermutung mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
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