Profis nehmen RückSicht
Wissen, worauf es ankommt
Wer auf Baustelle, Betriebshof, Landwirtschaft usw. dafür sorgt, dass sich etwas bewegt, muss auch in rechtlicher Hinsicht durchblicken.
Den Arbeitgeber betreffen vor allem:
Die Sicherheit der Beschäftigten steht bei ihm an oberster Stelle. Diese hat der Arbeitgeber zu gewährleisten durch:
- das Durchführen der Gefährdungsbeurteilung und die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel
- eine regelmäßige Prüfung der verwendeten Arbeitsmittel
- die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten
In den Betrieben wissen die Verantwortlichen:
Wer in Arbeitsschutz investiert, reduziert langfristig seine Kosten durch erheblich weniger Personal- und Technikausfall.
Mensch und Technik müssen fit sein – und das Zusammenspiel muss funktionieren. Das bedeutet: Beim Einsatz von mobilen Maschinen ist insbesondere darauf zu achten, dass
- die Beschäftigten qualifiziert sind und
- die eingesetzten Maschinen technisch einwandfrei und für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind.
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