Profis nehmen RückSicht
Die Gefährdungsbeurteilung
Die Betreiber sorgen für die Sicherheit ihrer mobilen Maschinen.
Bei der täglichen Arbeit fließen wirtschaftlich sinnvolle Arbeitsabläufe mit Sicherheitsaspekten selbstverständlich zusammen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und wirksame Maßnahmen festzulegen. Das Durchführen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG, §3 BetrSichV) ist hierbei ein sinnvolles Instrument zur Umsetzung des Arbeitsschutzes – mit beachtlichem Zusatzeffekt:
Der Unternehmer profitiert von der Chance, rechtzeitig und wirtschaftlich zu handeln. Kostspieligen Arbeitsausfällen bei Mensch und Maschine wird effizient vorgebeugt.
Die Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften formulieren folgende Vorgehensweise:
- 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- 2. Ermitteln der Gefährdungen
- 3. Beurteilen der Gefährdungen
- 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
- 5. Durchführen der Maßnahmen
- 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
- 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
- 8. Durchgeführte Maßnahmen dokumentieren
Beispiele für effiziente Maßnahmen
technisch:
Stets von möglichen Gefährdungen auf einer Baustelle ausgehen. Entscheiden,
welche technische Ausstattung notwendig ist – z.B. ein System zur Rückraumüberwachung für die vom Steuerstand nicht einsehbaren Arbeitsbereiche der Maschine – nutzen Sie hierzu die Beratung der qualifizierten Fachbetriebe.
organisatorisch:
Regelmäßig Unterweisungen der Beschäftigten durchführen.
persönlich:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie z.B. Warnwesten, bereitstellen und
für deren Benutzung sorgen.
In der täglichen Arbeitsplanung der anstehenden Aufgaben unterstützt die Gefährdungsbeurteilung wirtschaftliche Lösungen. Diese können Sie z.B. mit dem Gutes Bauen Unternehmenscheck Schritt für Schritt im eigenen Betrieb einfach durchführen. Weitere fachliche Unterstützung, beispielsweise in Form von Checklisten, werden z.B. von Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften angeboten.
Wichtig: Die Ergebnisse festhalten!
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Aber auch für kleinere Unternehmen ist es sinnvoll, Überlegungen und Maßnahmen festzuhalten, um Ansatzpunkte für Verbesserungen erkennen zu können.
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